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Usage de la colle au sein du CSSM

Comme vous le savez certainement, l'usage de la colle au sein du centre sportif Sous-Moulin représente un éternel défis. En collaboration avec le centre, notre club a rédigé une nouvelle charte afin de déterminer le périmètre d'utilisation de la colle.

Dès ce jour, votre comité vous prie de bien vouloir respecter cette charte. Cette charte sera distribuée et/ou envoyée à tous nos adversaires. Par ailleurs, un exemplaire sera affiché à l'entrée du CSSM.

Ci-dessous la version en allemand :

CHARTA

 

 

BENUTZUNG VON HARZ UND ANDEREN HAFTMITTELN IM CENTRE SPORTIF SOUS-MOULIN

 

ERSTELLT DURCH DAS CENTRE SPORTIF SOUS MOULIN IN ZUSAMMENARBEIT MIT CHÊNOIS GENÈVE HANDBALL

 

 

REGELN

 

  1. Das Benutzen von Harz oder Haftmittel ist ausschliesslich bei interregionalen Ligaspielen gestattet.
  2. Die Benutzung von Harz oder Haftmitteln ist ausschliesslich in der Halle Frédéric Fellay gestattet.
  3. Harzdepots auf den Turnschuhen sind untersagt.
  4. Es ist verboten, die Hände auf dem Parkettboden oder an den Mauern abzureiben.
  5. Es ist verboten, mit Harz oder Haftmitteln an den Händen oder an den Schuhen auf die Toilette zu gehen.

 

 

MODUS OPERANDI

 

  1. Haft und Harzmittel werden nur innerhalb der Sporthalle Frédéric Fellay toleriert.
  2. Die Hände müssen vor dem Verlassen der Halle gereinigt werden. Hierfür wird NIVEA-Crème oder Ähnliches zur Verfügung gestellt.
  3. Mit Harz versehene Tapes müssen vor dem Verlassen der Halle fortgeworfen werden.

 

 

SANKTIONEN

 

  1. Spieler oder Mannschaften, die sich nicht an die oben genannten Punkte halten, können vom Personal des Sportzentrums angehalten werden, die von Ihnen verursachten Schäden zu reinigen.
  2. Spieler oder Mannschaften, die sich nicht an die oben genannten Punkte halten, können vom Personal des Sportzentrums mit einer angemessenen „Reinigungsbusse“ belegt werden, die vom entsprechenden Verein beglichen werden muss.

 

 

Das Original dieser Charta wurde auf Französisch erstellt. Bei Unstimmigkeiten zwischen der französischen und deutschen Version ist die französische Fassung massgebend.

 

 

Thônex, 1. Januar 2010

 

 
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